Sonntag, 13. September 2026

Arbeitszeiterfassung in der Gastronomie: Was § 17 MiLoG wirklich verlangt

Sieben Tage Frist, zwei Jahre Aufbewahrung, kein vorgeschriebenes Format — die Aufzeichnungspflicht ist enger, als viele Betriebe denken, und zugleich formfreier. Kaum eine Pflicht wird im Gastgewerbe so verlässlich unterschätzt wie die Aufzeichnung der Arbeitszeit. Das liegt weniger an Nachlässigkeit als an einer verbreiteten Fehlannahme: Viele Betriebe halten die Arbeitszeiterfassung für eine Frage der Lohnabrechnung. …